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Kennzeichnungspflicht für Fahrradträger in Südtirol bzw. Italien

Zurzeit kursieren jede Menge Gerüchte und Unklarheiten bzgl. Kennzeichnungspflicht für Fahrradträger am Auto. Wir möchten ein wenig Licht ins Dunkel bringen und haben die wichtigsten Infos recherchiert.

Also: In Italien musst du jede Ladung, die über das Fahrzeugheck hinausragt, mit einer bzw. 2 Warntafeln ausstatten. Wenn die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite überschreitet, müssen zwei dieser Warntafeln links und rechts am Ende der Ladung angebracht werden. Außerdem gilt: Grundsätzlich darf ein Radträger hinten angebracht werden, es dürfen dabei aber weder das Autokennzeichen noch die Rücklichter verdeckt sein – ansonsten muss es ein Radträger sein, wo Kennzeichen und Lichter wiederholt werden.


So müssen die Warntafeln aussehen

Die Warntafel jedenfalls sollte aus Metallblech sein, mindestens 50 x 50 Zentimeter groß sein und rot-weiß schraffiert sein (mit fünf roten Streifen). Verstöße gegen diese Kennzeichnungspflicht werden mit mindestens 80 Euro geahndet.

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