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Neue Regeln für Fahrradträger in Südtirol ab 2025 - so machst du 2025 alles richtig

Klar geregelt: Mit Fahrradträger sicher durch Südtirol

Südtirol ist wie gemacht fürs Radfahren – vorausgesetzt, dein Bike kommt sicher an. Wenn du 2025 mit dem Fahrradträger in den Süden rollst, solltest du jetzt genau hinsehen: Seit dem 21. Januar 2025 gelten in Italien – und damit natürlich auch in Südtirol – neue Vorschriften für Fahrzeuge mit Fahrradträger.

Was genau ist neu?

1. Kennzeichen sichtbar oder doppelt
Das amtliche Kennzeichen deines Autos muss gut sichtbar bleiben – auch mit montiertem Träger. Ist das Original verdeckt, brauchst du ein zweites Kennzeichen am Träger. Dieses muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

2. Breite begrenzt: maximal 2,55 Meter

Die Gesamtbreite deines Fahrzeugs inklusive der geladenen Fahrräder darf 2,55 Meter nicht überschreiten. Das gilt inklusive aller überstehenden Teile wie Lenker oder Pedale. Also: besser vorher genau nachmessen.

3. Sicher sichtbar: Warnschild

Fahrräder am Heck gelten als überstehende Ladung. Deshalb ist ein reflektierendes, rot-weißes Warnschild im Format 50×50 Zentimeter vorgeschrieben. Es muss am äußersten Punkt der Ladung gut sichtbar angebracht werden.

Warum das Ganze?
Die neuen Regelungen sind Teil einer EU-weiten Angleichung der Verkehrssicherheit. Ziel ist es, Unfälle durch schlecht gesicherte Fahrradtransporte zu vermeiden – und allen eine sichere Anreise zu ermöglichen.

Unser Tipp: Vor der Abfahrt kurz checken

Checkliste für deine Fahrt nach Südtirol:

  • Ist das Kennzeichen am Träger sichtbar oder doppelt angebracht?
  • Ist dein Fahrzeug inklusive Fahrrädern unter 2,55 m breit?
  • Hast du das Warnschild am äußersten Punkt der Ladung angebracht?
  • Ist das Schild reflektierend und 50x50 cm groß?
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