Neue Regeln für Fahrradträger in Südtirol ab 2025 - so machst du 2025 alles richtig
Klar geregelt: Mit Fahrradträger sicher durch Südtirol
Südtirol ist wie gemacht fürs Radfahren – vorausgesetzt, dein Bike kommt sicher an. Wenn du 2025 mit dem Fahrradträger in den Süden rollst, solltest du jetzt genau hinsehen: Seit dem 21. Januar 2025 gelten in Italien – und damit natürlich auch in Südtirol – neue Vorschriften für Fahrzeuge mit Fahrradträger.
Was genau ist neu?
1. Kennzeichen sichtbar oder doppelt
Das amtliche Kennzeichen deines Autos muss gut sichtbar bleiben – auch mit montiertem Träger. Ist das Original verdeckt, brauchst du ein zweites Kennzeichen am Träger. Dieses muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
2. Breite begrenzt: maximal 2,55 Meter
Die Gesamtbreite deines Fahrzeugs inklusive der geladenen Fahrräder darf 2,55 Meter nicht überschreiten. Das gilt inklusive aller überstehenden Teile wie Lenker oder Pedale. Also: besser vorher genau nachmessen.
3. Sicher sichtbar: Warnschild
Fahrräder am Heck gelten als überstehende Ladung. Deshalb ist ein reflektierendes, rot-weißes Warnschild im Format 50×50 Zentimeter vorgeschrieben. Es muss am äußersten Punkt der Ladung gut sichtbar angebracht werden.
Warum das Ganze?
Die neuen Regelungen sind Teil einer EU-weiten Angleichung der Verkehrssicherheit. Ziel ist es, Unfälle durch schlecht gesicherte Fahrradtransporte zu vermeiden – und allen eine sichere Anreise zu ermöglichen.
Unser Tipp: Vor der Abfahrt kurz checken
Checkliste für deine Fahrt nach Südtirol:
- Ist das Kennzeichen am Träger sichtbar oder doppelt angebracht?
- Ist dein Fahrzeug inklusive Fahrrädern unter 2,55 m breit?
- Hast du das Warnschild am äußersten Punkt der Ladung angebracht?
- Ist das Schild reflektierend und 50x50 cm groß?