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Kennzeichnungspflicht für Fahrradträger in Südtirol bzw. Italien

Zurzeit kursieren viele Gerüchte und Unklarheiten bzgl. Kennzeichnungspflicht für Fahrradträger am Auto. Wir BikeHotels Südtirol möchten ein wenig Licht ins Dunkel bringen und haben die wichtigsten Infos recherchiert.

Also: In Italien musst du jede Ladung, die über das Fahrzeugheck hinausragt, mit einer Warntafel ausstatten. Außerdem gilt: Grundsätzlich darf ein Radträger hinten angebracht werden, es dürfen dabei aber weder das Autokennzeichen noch die Rücklichter verdeckt sein – ansonsten muss es ein Radträger sein, wo Kennzeichen und Lichter wiederholt werden.


So müssen die Warntafeln aussehen

Die Warntafel jedenfalls sollte aus Metallblech sein, mindestens 50 x 50 Zentimeter groß sein und rot-weiß schraffiert sein (mit fünf roten Streifen). Verstöße gegen diese Kennzeichnungspflicht werden geahndet.

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